Satzung des Reitvereins Bülkau und Umgegend
§ 11 Rechnungsprüfung
Die Prüfung der finanziellen Verhältnisse des Vereins erfolgt jährlich
durch zwei von der Mitgliederversammlung bestimmte Rechnungsführer
§ 12 Entschädigung
Der Vorsitzende und die Mitglieder des Vorstandes üben ihr Amt ehrenamtlich
aus. Besondere Unkosten können erstattet werden.
§ 13
Im Falle der Auflösung des Vereins fällt das vorhandene Vereinsvermögen
nach Abdeckung etwaiger bestehender
Verbindlichkeiten an die Gemeinde Bülkau, die es unmittelbar und ausschliesslich
für gemeinnützige, oder kirchliche
Zwecke zu verwenden hat.
§ 14
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
§ 15
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmässigen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen
aus Mitteln des Vereins.
§ 16
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind
oder durch unverhältnismässig hohe Vergütungen
begünstigt werden
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