Satzung des Reitvereins Bülkau
und Umgegend
§ 1 Name,
Sitz und Geschäftsjahr des Vereins
Der Reitverein Bülkau und Umgegend ist in das Vereinsregister
einzutragen und führt den Namen Reitverein Bülkau und Umgegend
e. V., hat seinen Sitz in Bülkau und erstreckt sich über den Ort
Bülkau und Umgegend.
Der Verein gehört dem Unterelbischen Renn-, Reit- und Fahrverein
an und ist durch diesen dem Verband hannoverscher ländlicher Reit-
und Fahrvereine angeschlossen.
Der Verein ist ferner ordentliches Mitglied des Landessportbundes
Niedersachsen e. V.
Das Geschäftsjahr geht vom 01.12. bis 30.11. eines Jahres.
§ 2 Zweck und Aufgaben
Der Verein ist ein ausschliesslich gemeinnütziger unpolischer Verein.
Sein Zweck ist die Durchführung von Leistungsprüfungen für Pferde, die
Ausbildung im Dienst am Pferde und damit die Förderung der Landespferdezucht.
Mittel zur Erreichung des Zwecks des Vereins sind:
1. Belehrung aller Mitglieder über Pferdehaltung und
Pferdepflege.
2. Unterricht der Mitglieder im Reiten, Voltegieren,
Fahren und Blasen.
3. Unterricht in der Strassenverkehrsordnung.
4. Veranstaltung von Leistungsprüfungen (Pferdeleistungsschauen,
urniere)
§ 3 Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Dem Verein gehören an:
1. ordentliche Mitglieder.
2. ausserordentliche Mitglieder.
3. Ehrenmitglieder.
Ordentliche Mitglieder können alle Personen werden, die im Bereich des Vereinsgebietes
wohnen und ein Pferd zur Verfügung haben.
Ausserordentliche Mitglieder können Freunde und Förderer der Pferdezucht und Pferdehaltung
werden, ohne im Besitz eines Pferdes zu sein.
Ehrenmitglieder können um die Förderung der Arbeiten des Vereins besonders verdiente
Persönlichkeiten werden.
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