Satzung
des Reitvereins Bülkau und Umgegend

§ 1
Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins

Der Reitverein Bülkau und Umgegend ist in das Vereinsregister einzutragen und führt den Namen Reitverein Bülkau und Umgegend e. V., hat seinen Sitz in Bülkau und erstreckt sich über den Ort Bülkau und Umgegend.
Der Verein gehört dem Unterelbischen Renn-, Reit- und Fahrverein an und ist durch diesen dem Verband hannoverscher ländlicher Reit- und Fahrvereine angeschlossen.
Der Verein ist ferner ordentliches Mitglied des Landessportbundes Niedersachsen e. V.
Das Geschäftsjahr geht vom 01.12. bis 30.11. eines Jahres.

§ 2
Zweck und Aufgaben

Der Verein ist ein ausschliesslich gemeinnütziger unpolischer Verein. Sein Zweck ist die Durchführung von Leistungsprüfungen für Pferde, die Ausbildung im Dienst am Pferde und damit die Förderung der Landespferdezucht.
Mittel zur Erreichung des Zwecks des Vereins sind:
1.    Belehrung aller Mitglieder über Pferdehaltung und Pferdepflege.
2.    Unterricht der Mitglieder im Reiten, Voltegieren, Fahren und Blasen.
3.    Unterricht in der Strassenverkehrsordnung.
4.    Veranstaltung von Leistungsprüfungen (Pferdeleistungsschauen, urniere)

§ 3
Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Dem Verein gehören an:

1.    ordentliche Mitglieder.
2.    ausserordentliche Mitglieder.
3.    Ehrenmitglieder.

Ordentliche Mitglieder können alle Personen werden, die im Bereich des Vereinsgebietes wohnen und ein Pferd zur Verfügung haben.

Ausserordentliche Mitglieder können Freunde und Förderer der Pferdezucht und Pferdehaltung werden, ohne im Besitz eines Pferdes zu sein.

Ehrenmitglieder können um die Förderung der Arbeiten des Vereins besonders verdiente Persönlichkeiten werden.

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