Der Begriff "Therapeutisches Reiten" ist
als Oberbegriff zu verstehen. Er gliedert sich in
drei prinzipiell voneinander zu unterscheidende
Bereiche:
Hippotherapie -
MEDIZIN
Die Hippotherapie ist die
älteste Behandlungsform mit Hilfe des Pferdes. Sie
setzt auf der medizinischen Ebene an und wird seit
Ende der 50er Jahre bei bestimmten Erkrankungen des
Zentralnervensystems und des Stütz- und
Bewegungsapparates eingesetzt. Hippotherapie ist
eine ärztlich verordnete und überwachte, von zusätzlich
ausgebildeten Physiotherapeuten durchgeführte ergänzende
neurophysiologische Behandlungsmethode, welche die
gleichmäßige Bewegung des Pferdes im Schritt
ausnutzt.
Die Hippotherapie wird grundsätzlich ärztlich
verordnet. Der Arzt arbeitet eng mit einem speziell
qualifizierten Physiotherapeuten zusammen, der die
Behandlung durchführt.
Heilpädagogisches
Reiten/Voltigieren - PÄDAGOGIK
Mit der in den 60er
Jahren entwickelten Variante soll die individuelle
und soziale Entwicklung von verhaltensauffälligen,
lern- oder geistig behinderten sowie psychisch
kranken Menschen günstig beeinflusst und gefördert
werden. Zusätzlich werden Kenntnisse im Reiten und
Voltigieren vermittelt. Geleitet werden die Stunden
von Pädagogen, Psychologen oder Psychotherapeuten
mit entsprechender Zusatzausbildung.
Reitsport für
Behinderte - SPORT
Reiten und Fahren als
Sport für Behinderte führen Menschen mit
Behinderung an Freizeit-, Breiten- und
Leistungssport heran. So wie das Pferd dem
Querschnittsgelähmten die Beine ersetzt, hilft es
dem Blinden mit seinen Augen. Unterstützt werden
behinderte Pferdesportler von Trainern mit
entsprechender Zusatzausbildung, die mit den
besonderen Bedürfnissen Behinderter vertraut sind.
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen die
hier aufgeführten Therapien nur im Einzelfall und
auch dann nur, wenn das Therapeutische Reiten ärztlich
verordnet wurde.
Je nach Versicherungsart und -modus besteht aber
die Chance einer, zumindest teilweisen,
Kostenerstattung. Ist der Versicherungsnehmer
privat- oder zusatzversichert, so werden die Kosten
in der Regel anteilig vom Kostenträger übernommen.
Weitere Informationen finden Sie u.a. unter: